Verschluckbare Kleinteile

Kleinteile, die verschluckt werden können, sind vielleicht die häufigste Gefahrenquelle bei handelsüblichem Kinderspielzeug.

Eine Erstickungsgefahr besteht vor allem für Kleinkinder bis zum Alter von drei Jahren – daher darf Spielzeug für diese Altersgruppe grundsätzlich keine Kleinteile beinhalten. Das gilt nicht nur für offensichtlich lose Kleinteile wie Kugeln oder Spielfiguren, sondern auch für Teile, die sich unter ungünstigen Umständen vom Spielzeug ablösen können. Potenzielle Gefahrenquellen sind beispielsweise abziehbare Räder von Spielzeugautos, ungenügend befestigte Augen und Nasen von Kuscheltieren oder der lose Pfeifmechanismus einer Quietscheente.

Eine Besonderheit sind Kleinteile aus Weich-PVC. Es gibt Indizien dafür, dass solche verschluckten Kunststoffteile im Verdauungstrakt des Menschen aushärten und dann Verletzungen hervorrufen können.

Ob ein Spielzeug potentiell ablösbare Teile beinhaltet, kann der Verbraucher nicht mit letzter Sicherheit feststellen, da er keine langfristige Beanspruchung simulieren kann. Aber es lohnt sich auf jeden Fall, ein Spielzeug vor dem Kauf einer eigenhändigen Zieh- und Zerrprobe zu unterziehen. Löst sich bereits dabei ein Teil, das kleiner als etwa 4,5 Zentimeter im Durchmesser ist, oder beginnt das Teil bedenklich zu wackeln, ist das Spielzeug offenbar für Kleinkinder ungeeignet. Entsprechende Warnhinweise der Hersteller (“Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren wegen verschluckbarer Kleinteile”) sollte man ernst nehmen.