Aktuelles
20. Juli 2011 – Neue EU-Spielzeugrichtlinie
Die Europäische Union hat eine neue Spielzeugrichtlinie erlassen. Sie ersetzt das alte Regelwerk aus dem Jahr 1988 und sieht deutlichere Warnhinweise auf Spielzeug sowie etliche strengere Grenzwerte für Schadstoffe vor. Allerdings ist für viele Chemikalien eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.
Die meisten Verbraucherschützer sehen in der Spielzeugrichtlinie zwar einen Schritt in die richtige Richtung, monieren aber viele der vorgesehenen Grenzwerte. Aus ihrer Sicht sind beispielsweise die Vorschriften für Blei, krebserregende und erbgutverändernde Substanzen noch immer zu lasch. In der Kritik steht insbesondere die zulässige Menge für PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Dieser Weichmacher darf in Spielzeug in höheren Mengen verwendet werden als in Autoreifen.
In der Spielzeugrichtlinie wurde außerdem darauf verzichtet, eine unabhängige Kontrollinstanz für Spielwaren zu installieren. Somit obliegt die Überprüfung im Wesentlichen weiterhin den Spielzeugherstellern.